Quellen |
- [S10] Oldenburger Urkundenbuch, Band IV, Nr. 102.
- [S38] Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Best. 23 -1 Urk. Nr. 61.
Der Knappe Otto genannt Gherse verkauft mit Zustimmung seiner Frau Ermegardis und aller seiner Erben dem Abt Stilitz und dem Konvent des Klosters zu Rastede einen jährlichen Zins von zehn Schillingen in Oldenburg gültiger Pfennige für zehn Mark gleicher Pfennige (marca qualibet pro decem solidos et quolibet solido pro duodecim novos graves denariorum computatis). Die Rente wird jährlich von einem Hof in Aschwede (de domo et bonis in Aschwede), die Gherhardus genannt in der Brochhove bebaut und bewohnt, bezahlt. Die Güter wurden ihm und seiner Frau zur Mitgift und Aussteuer (nomine dotis et arrabonis) übertragen. Ein Rückkaufsrecht besteht sechs Jahre lang mit der Summe von zehn Mark. - Siegelankündigung des Ausstellers.
- [S58] Die Gemeinde Bad Zwischenahn, 410.
"Hof Brockhoff
Die zweite zur Grundherrschaft von Aschwege gehörende Hausmannstelle war die der Brockhoff's. 1359 hatte jedoch der Knappe "Ghyselbertus de Apen" noch eine Hypothek auf diesem Anwesen "... Hanneken Hof in dem Brokhove in Aschwege".
Quelle: Oldb. UB Band VII Nr. 345
|