Quellen |
- [S46] Stadtarchiv Oldenburg, Bestand 262-1 U Nr. 29.
"Der Knappe "Bolqin von Aschwede" bekennt öffentlich, ein Gefangener des Grafen Moritz (Sohn Konrad II. + 1420) von Oldenburg zu sein, und gelobt eidlich, sich auf dessen Verlangen zur Fortsetzung der Gefangenschaft im Gefängnis, aus dem er durch die Gnade des Grafen einstweilen entlassen ist, in der Stadt Oldenburg wieder zu stellen, sowie dem Grafen und seinen Untertanen inzwischen keinerlei Schaden zuzufügen.
Als Bürgen für Bolquin nennen sich die Knappen: "Robe van Westerholte 2), Marcus von Everse 3), Hermen van Apen 4), Eler van Aschwede 5), Johann Luttikeveyeut und Gherd van Wechloye" 6) und schwören dem Grafen, sowie dem Bürgermeister und dem Rate zu Oldenburg, dass sie sich, falls oben genannter Bolqin sein Gelübde in irgend einem Stücke nicht halten würde, auf Ladung des Grafen von Oldenburg zum Einlager 7) in einer von ihm bezeichneten öffentlichen Herberge einfinden und diese nicht eher wieder verlassen werden, als bis sie den Ansprüchen des Grafen auf Schadenersatz in jeder Beziehung gerecht geworden sind."
- [S10] Oldenburger Urkundenbuch, Band I, Nr. 126.
"Die Knappen Volquin der Ältere von Aschwede und seine Söhne Volquin und Gerd beurkunden, daß Reyner von Tortesholte borgher to Oldenborg das wyltbrok unde de menen marke van Levinges Hune to Mansingen von ihrem Vetter Gerd van der Loye, seiner Gattin Aleke und deren Sohne Otto gekauft habe, geben ihre Zustimmung dazu und entsagen allen Ansprüchen darauf.
- [S38] Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Best. 20 Urk. Nr. 1119.
Die Knappen Volquin von Aschwede und seine Söhne Volquin (Folquen) und Gerd beurkunden, dass ihr Vater [bzw. Großvater] Gerd van der Loye, ihre Mutter [bzw. Großmutter] Adelheid (Aleke) und deren gemeinsamer Sohn Otto das "Wyltbrok" und die gemeine Mark von Levinges Haus in Mansie (dat wyltbrok unde de menen marke van Levinges hune to Mansingen) mit allem Zubehör an den Oldenburger Bürger Reiner von Kortesholt (Reyner van Cortesholte) verkauft hätten, geben ihre Zustimmung und entsagen allen Ansprüchen darauf. - Es siegeln die Aussteller.
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