Quellen |
- [S38] Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Best. 20-40a Nr. 24 Blatt 212-219.
- [S119] Festschrift für Heinz F. Friederichs, Gerhard Geßner (Hrsg.), (Genealogisches Jahrbuch, Band 20), 58.
"In dem erwähnten Testament von 1567 hatte der Vater verfügt, daß sich die Söhne wegen des übrigen Erbes gütlich einigen sollten. Dieser Forderung trägt ein Erbvertrag Rechnung, den die vier Brüder Eneke, Ike (Ulrich), Jolrich und Naneke am 19. April 1574 abschlössen. Zu dem väterlichen Gut Boitwarden gehörten damals 88 Jück freies und 30 Jück versetztes Land. Dieses sollte vorläufig in Nanekes Obhut bleiben, dazu weiterer verpachteter Besitz in Golzwarden und Schmalenfleth. Naneke behielt die Warf in Boitwarden mit den zugehörigen Gebäuden, mußte aber jedem der Brüder 125 Taler auszahlen. Das folgende ausführliche Inventarverzeichnis des Boitwarder Hofes vermittelt einen Eindruck der recht beachtlichen Größe dieser Marschbauernstelle
Zum Hof gehörten u.a. 12 Pferde, Fohlen usw., 45 Kühe usw., 19 Schweine, 13 Gänse. Auch Fleisch, Bier, Hausrat werden verzeichnet."
- [S38] Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Best. 29 Ab. B Nr. 4; Best. 90 -9 Nr. 45.
- [S119] Festschrift für Heinz F. Friederichs, Gerhard Geßner (Hrsg.), (Genealogisches Jahrbuch, Band 20), 58.
Nobilitierung
- [S38] Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Best. 29 Ab. B Nr. 4; Best. 20-39 B II A Nr. 13; Best. 297 A Nr. 14 S. 927 f.
- [S119] Festschrift für Heinz F. Friederichs, Gerhard Geßner (Hrsg.), (Genealogisches Jahrbuch, Band 20), 59.
"Der in Brunswarden im Kirchspiel Rodenkirchen (zwischen Brake und Nordenham) ansässig gewordene Jolrich Stadtlander wurde seit spätestens 1599 vom Grafen zu Roßdiensten herangezogen, womit die adlige Qualität seines Gutes akzeptiert war. Nach seinem Tod (um 1624) hat sein gleichnamiger Enkel, Sohn eines für 1624 bezeugten Ellert, sich 1660 von Graf Anton Günther von Oldenburg und erneut 1669 von König Friedrich von Dänemark (Oldenburg war 1667 an Dänemark gefallen) die Privilegien und die Lehnsqualität des Gutes Brunswarden bestätigen lassen. Der Besitz der Stadtlander umfaßte damals stattliche 200 Jück Land in den Kirchspielen Rodenkirchen, Esenshamm und Abbehausen, wovon 163 Jück als adlig anerkannt waren, der Rest bauernpflichtig war."
- [S123] Fräuleinschatzregister, Walter Schaub, 9- 21.
"2657. Jolrich Stadtlander"
- [S120] Ortsfamilienbuch Rodenkirchen.
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