Oldenburgischer Adel

Adelsfamilien im Herzogtum Oldenburg

Tecklenborg, Christoph

Tecklenborg, Christoph

männlich um 1530 - nach 1596  (67 Jahre)

Angaben zur Person    |    Quellen    |    Ereignis-Karte    |    Alles    |    PDF

  • Name Tecklenborg, Christoph 
    • Diese Familie wird hier nicht weiter verfolgt, da sie keinen wesentlichen Bezug zu Oldenburg hatte.
    Geboren um 1530 
    Getauft um 1530 
    Geschlecht männlich 
    Stand Adel 
    Zeuge einer Handlung 18 Okt 1576  Tecklenburg, ST, NW, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [1
    Beruf, Amt Tecklenburg, ST, NW, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Drost 
    Eigen, Lehen, Besitz 31 Dez 1596  [2
    Religion RK 
    Gestorben nach 31 Dez 1596 
    Begraben nach 31 Dez 1596 
    Personen-Kennung I942  Oldenburger Adel
    Zuletzt bearbeitet am 8 Sep 2021 

    Familie von Schagen, Margarete,   geb. errechnet 1548, Gut Norberding, Bakum, VEC, NI, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. nach 31 Dez 1596, Gut Norberding, Bakum, VEC, NI, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 49 Jahre) 
    Verheiratet 1570  [3
    Zuletzt bearbeitet am 7 Jul 2021 
    Familien-Kennung F326  Familienblatt  |  Familientafel

  • Ereignis-Karte
    Link zu Google MapsZeuge einer Handlung - 18 Okt 1576 - Tecklenburg, ST, NW, D Link zu Google Earth
    Link zu Google MapsBeruf, Amt - Drost - - Tecklenburg, ST, NW, D Link zu Google Earth
     = Link zu Google Earth 
    Pin-Bedeutungen  : Adresse       : Ortsteil       : Ort       : Region       : (Bundes-)Staat/-Land       : Land       : Nicht festgelegt

  • Quellen 
    1. [S113] Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., (https://www.archive.nrw.de), Ass.Uk / Assen, Urkunden, Nr. Ass.Uk - 1526.
      In Anwesenheit der Gräfin Anna zu Tecklenburg (Teckelnburgk), Bentheim und Steinfurt, Frau zu Rheda und Wevelinghofen, Witwe, des Drosten Friedrich von der Horst und des Johan Gildemeister, Rentmeister zu Tecklenburg, nehmen Hinrica von Rechtern für sich und für ihre Kinder Cordt Teckenborch und dessen Schwester Annike einerseits sowie Cordt von der Teck andererseits eine Erbteilung (magescheidung und deilunge) vor. Cordt von der Teck als ältester, aus erster Ehe geborener Sohn erhält die Behauseung zu Tecklenburg mit dem Neben- oder Beihaus zwischen der Widum (wedumb) und Claus Delbrugges Haus, ebenso das Viehhaus mit dem Spieker im Hagen, den Schuppen mit dem Kamp und alle Ländereien zu Tecklenburg sowie das Erbe Frammesman mit der zugehörigen Leibzucht und allen Einkünften und Rechten im Stift Osnabrück im Kirchspiel Hagen. Die Witwe und ihre beiden anderen Kinder sollen alle Häuser und 3 1/2 Morgen Landes in und vor Osnabrück erhalten, dazu das Erbe Winterman mit allem Zubehör. Als Aussteuer für die Tochter soll sie alles angelegte Geld behalten, nämlich 300 Goldgulden, 312 Taler, den Pfandschilling an den drei Malbergischen Kotten, der 100 Gulden betragen soll. Die Witwe soll künftig ihre Leibzuchtswohnung in Osnabrück in den Häusern auf der Hammakerstraße nehmen und ihren Unterhalt aus ihrem und ihrer Kinder Erbanteil beziehen. Zur Besserung ihrer Leibzucht will ihr ihr Stiefsohn Cordt von der Teck jährlich an Michaelis sechs Taler geben. Die Teilung des Hausgeräts des Tecklenburger Hauses ist bereits erfolgt. Hierbei aufgetretene Ungleichmäßigkeiten sollen bei der Teilung des Inventars des Osnabrücker Hauses bereinigt werden. Das Inventar des Hauses zu Osnabrück soll gleichmäßig geteilt werden, jede Seite soll die Urkunden erhalten, die sich auf den ihr zugefallenen Besitz beziehen. Die Teilung des väterlichen Hergewedes sollen die beiden Brüder freundschaftlich regeln. Weil die Witwe wegen Ausfalls der Pacht von Winterings oder Wintermans Erbe, auch wegen Wegfalls der dritten Garben aufgrund des Ernteausfalls zu Tecklenburg (''von irem uszgestaltem bauwett") im vergangenen Jahr und wegen des Fehlens der 3 1/2 Morgen Landes vor Osnabrück in diesem Jahr sehr geklagt hat, wird ihr ihr Stiefsohn einmalig zwei Molt Roggen und ein fettes Schwein geben. Von den Schulden des + Christoffer Teckenborgh übernimmt Cordt von der Teck die 100 Taler, die Bürgermeister Herman Hasewinckel zu Osnabrück seinem + Vater geliehen hat, sowie die 60 Taler, die dem Abt von Iburg in Frameszmans Erbe verschrieben sind. Sämtliche anderen Schulden übernimmt die Witwe. Die dem Bastardsohn Christoffer Teckenborgh aufgrund des väterlichen Testaments vermachten 100 Taler werden Stiefsohn und Witwe ihm auszahlen. Falls eines der Kinder ohne eheliche Leibeserben sterben sollte, soll es mit dessen Erbe nach Landesgewohnheit gehalten werden. Von diesem Vertrag erhält jede Seite eine Ausfertigung. Die beiden Parteien unterschreiben. Die Gräfin Anna unterschreibt und siegelt. Darunter: Ludwigh Brintz, Richter zu Tecklenburg, bescheinigt, daß in Gegenwart der Gräfin Anna, des Hofmeisters Frantz Hans von Twist und des Frederich von der Horst, Drost zu Tecklenburg, die Witwe Heinrich von Rechtern mit ihrem Vormund Jaen Ledebur und Cordt von der Teck mit seiner Frau sich gegenseitig die Einhalötung dieses Vertrages versprochen haben. Siegelankündigung des Richters. Unterschriften der Gräfin Anna, des Jaen Ledebur, der Henryk van Rechteren, Witwe des Chrystopher Teckenborch, des Cordt Teckkenborch und seiner Frau Margreta van Schagen.

    2. [S113] Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., (https://www.archive.nrw.de), Ass.Uk / Assen, Urkunden, Nr. Ass.Uk - 1751.
      Vor Curdt Vette, der Neustadt Osnabrück geschworener und von den nachbenannten Parteien zugelassener Richter, verkauft Curdt Tecklenburgh, Drost zu Tecklenburg, auch im Namen seiner Frau Margarete von Schagen und ihrer Kinder dem Rembert Bernefeur und dessen Frau Heilwigh von Langen für 250 auf zwei Lot gemünzte Rtl. eine Rente von 15 Rtl., die jährlich an Michaelis in Vechta aus seinen freieigenen Gütern Vrameszman zu Beckerode (-rade) im Kirchspiel Hagen und Weitkamp im Kirchspiel St. Catharinen im Stift Osnabrück zu zahlen ist. Der Verkäufer behält sich den Rückkauf der Rente vor und verspricht Währschaft. Als Bürge verpflichtet sich Gerdt Nagell zu Osnabrück. Richter, Verkäufer und Bürge siegeln. Zeugen: Jurgen von Lengerke und Sander Froelike.

    3. [S49] Das Oldenburgische Münsterland, Ludwig Niemann, Band II, Seite 87.