Quellen |
- [S10] Oldenburger Urkundenbuch, Band IV, Nr. 166.
- [S38] Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Best. 23 -1 Urk. Nr. 126.
Die Knappen und Brüder Helmerik, Ute (später in der Urkunde: Otte), Diderik und Borges, genannt van Seggerden, bekunden, dass sie mit Zustimmung ihrer Mutter Alheid dem Abt Eppe, dem Prior Andreeße und den gemeinen Konventsherren des Klosters zu Rastede ihren Teil eines Gutes to Lynderen ( bei Westerstede), "gheheten Molemans ghud", das zur Zeit und fortan von Gherke Moleman mit seiner Mutter Tebeken und seiner Schwester Almet bewirtschaftet wird, gegen eine Summe Geldes verkauft haben. Die andere Hälfte des Gutes besitzt Johan van Wechloe. Es handelt sich um ein "vrye erve", ausgenommen ist beim Verkauf der Zehnte. - Siegelankündigung der vier Brüder als Aussteller der Urkunde.
- [S6] Oldenburgische Familienkunde, Jahrgang 37, Heft 3, Seite 183.
Der Käufer Johann v. Seggern wird hiernach im Dorfsippenbuch Westerstede von Gerhard Eimers mit dieser Urkunde erwähnt.
- [S142] Die adligen Herren v. Seggern auf Seggern im Kirchspiel Westerstede, Heinrich Borgmann, 4.
"Im Januar 1479 verkaufen die Brüder v. Seggherden dem Knappen Johann Fikensolt ihren Sloren Hof zu Fikensolt. Die ehemaligen Besitzer Sloren waren adlige Herren in Stedingen, die ihren Hof hier in Westerstede früher einmal an die Herren v. Seggern verkauft hatten. Es lässt sich heute nicht mehr feststellen, um welche Bauernstelle es sich hier handelt. Vielleicht ist es die Hausmannstelle von ... [Text durch häufiges kopieren schwarz; G.J.].
Wahrscheinlich handelt es sich 1477 und 1479 bei den Verkäufen auf Seggern um eine Erbschaftsregelung."
- [S10] Oldenburger Urkundenbuch, Band IV, Nr. 175.
..."zelighen Meynardes Hemmen kindere to Apen"...
- [S38] Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Best. 23 -1 Urk. Nr. 135.
Die Knappen und Brüder Helmerik, Diderik und Borges von Seggerde (gheheten van Seggherden), Söhne des verstorbenen Diderik, bekunden, dass sie dem Abt Andreas (Andreaße) und dem Konvent des Klosters zu Rastede die Kinder des verstorbenen Meynardus Hemmen: Haßeke, Metteke und Almede gegen eine Summe Geld zu vollem Eigentum verkauft haben. Sie leisten volle Währschaft. - Siegelankündigung der drei Aussteller.
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