Quellen |
- [S38] Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Best. 105 Urk. Nr. 156.
Im Jahr 1562, in der 5. Indiktion, im 32. Jahr des römischen Reichs des erwählten Kaiser Ferdinands (I.), den 11. April, Sonnabend nach dem Sonntag Quasimodogeniti, vormittags zwischen 10 und 11 Uhr, ist der öffentliche Notar Ciriacus Faber samt dem Vogt Hermann Portener zu Hatten im Auftrag des Grafen Anton ( I. ) zu Oldenburg und Delmenhorst bei dem Bürger Hinrich Ulcken zu Wildeshausen wegen Einlösung etlichen versetzten Zehntens zu Düngstrup gewesen, wozu der Graf als Erbfolger der Gründer des Klosters Hude berechtigt ist. Den in Gegenwart von Bürgermeister und Rat angebotenen Pfandschilling hat Ulcken durch den Notar Klaus Vincke zu Wildeshausen anzunehmen verweigert, da der Zehnte ihm von dem verstorbenen Bischof Franz von Waldeck zu Münster usw. und dessen Domkapitel versetzt worden sei. Der Zehnte liege außerdem in der Hoheit Münster und im Amt Wildeshausen, worüber der Drost zu Wildeshausen zu gebieten habe. Daraufhin hat Faber protestiert und die Deponierung des Geldes bei Bürgermeister und Rat der Stadt Osnabrück als einem unparteiischen Ort angekündigt und den Ulcken auf künftigen Montag dorthin zitiert. Zeugen: Harm von Seggern und Gert Kreye.
|