Quellen |
- [S4] Adel und Graf in Oldenburg während des Mittelalters, Last, Martin, 95.
"famulus"
Da Herr Last für ihn nur die Urkunde von 1331 nennt, muss die Bezeichnung "famulus" im Original dieser Urkunde stehen. G.J.
- [S10] Oldenburger Urkundenbuch, Band IV, Nr. 67.
"Welleke"
- [S38] Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Best. 23 -1 Urk. Nr. 32.
"Erzbischof Burchard von Bremen fordert die Rektoren der Kirchen und Kapellen im Ammerland (per Ammerlandiam) und insbesondere in Rastede unter Berufung auf eine Verfügung des Kardinals Johannes, Bischofs von Tusculum, zum Schutz der Kirchen und ihrer Güter gegen die Zugriffe von Weltlichen und Geistlichen auf, Johannes Slovede und Wolleke von Schepese anzuhalten, dass sie die von ihnen widerrechtlich in Besitz genommenen und unterschlagenen Güter und Einkünfte des Klosters Rastede unverzüglich zurückerstatten. Den Kirchenräubern und den Kirchspielen, in denen sie leben, werden Bann und Interdikt angedroht. Das Befehlsschreiben des Erzbischofs soll von den Pfarrern öffentlich in ihren Kirchen und Kapellen verkündet werden."
|