Oldenburgischer Adel

Adelsfamilien im Herzogtum Oldenburg

von Scheps, Welleke

von Scheps, Welleke

männlich um 1300 - nach 1331  (31 Jahre)

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  • Name von Scheps, Welleke 
    Geboren um 1300 
    Getauft um 1300 
    Geschlecht männlich 
    Stand Adel  [1
    Religion RK 
    Aufenthaltsort 16 Mrz 1331  Bremen, HB, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  [2, 3
    Gestorben nach 16 Mrz 1331  Osterscheps 6, Edewecht, WST, NI, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    • Dass er auf diesem Hof lebte, ist meine Vermutung. Das zu diesem Hof gehörende Landstück an der Einmündung der Vehne in die Aue wird als "Burgwehr" bezeichnet. Hier, wo das Edewechter Gericht abgehalten wurde, könnte eine burgähnliche Befestigung gelegen haben, auf der oder in deren Nähe Gericht gehalten wurde und auf der 1331 Welleke von Scheps lebte. Dieser Hof ist seit 1486 belegt und war im Grundeigentum einer Adelsfamilie.

      In Betracht käme auch noch der Hof Westerscheps 1, auf dessen Gebiet ein Köter namens "up der Borch" angesiedelt wurde. In Verbindung mit diesem Hof war die in der nähe gelegene Zollstelle der Grafen von Oldenburg und der Hof war seit seiner Ersterwähnung 1428 im gräflichen Besitz. Da der Zoll bereits im 13. Jahrhundert hier von den Grafen im eigenen Namen erhoben wurde und wohl vom Besitzer dieses Hof eingezogen wurde, gehe ich davon aus, dass der Hof bereits damals im gräflichen Besitz war und sich an der Stelle des späteren Köterhofes eine gräfliche Befestigung war, die mit dem Zoll und dem Grenzschutz in Verbindung stand. Dann dürfte der Welleke 1331 hier keinen Wohnplatz gehabt haben. G.J.
    Begraben nach 16 Mrz 1331  Edewecht, WST, NI, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I1635  Oldenburger Adel
    Zuletzt bearbeitet am 27 Mai 2023 

  • Ereignis-Karte
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    Pin-Bedeutungen  : Adresse       : Ortsteil       : Ort       : Region       : (Bundes-)Staat/-Land       : Land       : Nicht festgelegt

  • Quellen 
    1. [S4] Adel und Graf in Oldenburg während des Mittelalters, Last, Martin, 95.
      "famulus"

      Da Herr Last für ihn nur die Urkunde von 1331 nennt, muss die Bezeichnung "famulus" im Original dieser Urkunde stehen. G.J.

    2. [S10] Oldenburger Urkundenbuch, Band IV, Nr. 67.
      "Welleke"

    3. [S38] Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Best. 23 -1 Urk. Nr. 32.
      "Erzbischof Burchard von Bremen fordert die Rektoren der Kirchen und Kapellen im Ammerland (per Ammerlandiam) und insbesondere in Rastede unter Berufung auf eine Verfügung des Kardinals Johannes, Bischofs von Tusculum, zum Schutz der Kirchen und ihrer Güter gegen die Zugriffe von Weltlichen und Geistlichen auf, Johannes Slovede und Wolleke von Schepese anzuhalten, dass sie die von ihnen widerrechtlich in Besitz genommenen und unterschlagenen Güter und Einkünfte des Klosters Rastede unverzüglich zurückerstatten. Den Kirchenräubern und den Kirchspielen, in denen sie leben, werden Bann und Interdikt angedroht. Das Befehlsschreiben des Erzbischofs soll von den Pfarrern öffentlich in ihren Kirchen und Kapellen verkündet werden."