| Quellen |
- [S4] Adel und Graf in Oldenburg während des Mittelalters, Last, Martin, 160.
Der Name Wlome wird nur in der Urkunde von 1233 genannt. G.J.
- [S78] Bremisches Urkundenbuch, D. R. Ehmck und W. v. Bippen (Hrsg.), Band I, Nr. 172.
- [S103] Staatsarchiv Bremen, 1-Ca 1-Ca - 1233 /1/.
"Erzbischof Gerhard II. bestätigt und erweitert die Rechte der Stadt Bremen für die von ihr gegen die Stedinger zu leistende Unterstützung (Freiheit der Bremer Kaufleute von der Heerfolge, Aufhebung ungerechter Zölle, Abschaffung schlechter Münzen, kein Festungsbau zwischen Hoya und Wesermündung ohne Zustimmung der Bremer Bürger) und beurkundet weitere Modalitäten besagter Unterstützung."
- [S151] Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, (Historische Kommission für Niedersachsen und Bremen), Nr. 53/1981, Seite 164.
Anmerkung Nr. 139: "Ebenfalls nicht genauer zu bestimmen, da anderswo nicht belegt."
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