| Quellen |
- [S10] Oldenburger Urkundenbuch, Band V, Nr. 86.
"Graf Burchard von Oldenburg-Wildeshausen hat zwar auf die Schutzvogtei, advocatia, über den Hof des Alexanderstiftes zu Buchhorst im Kirchspiel Barnstorf verzichten müssen, die Anmaßung aber widerholt, als die Kanoniker dem Ritter Sweder [von der Wisch] das Eigentum des Hofes übertrugen. Nun fügt er sich erst, nachdem ihm vom Stift 12 Mark bezahlt sind."
- [S78] Bremisches Urkundenbuch, D. R. Ehmck und W. v. Bippen (Hrsg.), Band I, Nr. 172.
- [S103] Staatsarchiv Bremen, 1-Ca 1-Ca 1233/1/.
"Erzbischof Gerhard II. bestätigt und erweitert die Rechte der Stadt Bremen für die von ihr gegen die Stedinger zu leistende Unterstützung (Freiheit der Bremer Kaufleute von der Heerfolge, Aufhebung ungerechter Zölle, Abschaffung schlechter Münzen, kein Festungsbau zwischen Hoya und Wesermündung ohne Zustimmung der Bremer Bürger) und beurkundet weitere Modalitäten besagter Unterstützung."
- [S151] Niedersächsisches Jahrbuch für Landesgeschichte, (Historische Kommission für Niedersachsen und Bremen), Band 53, Seite 165.
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