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- [S38] Niedersächsisches Landesarchiv Oldenburg, Dep 25 JEV Best. 262-4 Urk. Nr. 29.
Burchard von Steinberg, Statthalter, Theodorus Eiben von Sedeich [Seediek], Rentmeister, und Statius Reinkingk, Landrichter der Herrschaft Jever, beurkunden, dass vor ihnen der ehrenfeste und ehrbare Johan Ruwolt neben seiner Frau Anna von Schagen in Gegenwart der gebetenen Unterhändler Friedrich von Reken und Jaspar Sparenberg sich mit seinem Schwiegervater Johan von Schagen und dessen Frau Catharine von Mandelsloh verglichen haben. Ruwolt und seine Frau treten ihre Ansprüche an die Eltern an diese ab. Dafür erhält er von J. v. Schagen neben dem bereits empfangenen Brautschatz von 1000 Gulden (gerechnet zu je 36 Groten) Kleidung, Schmuck und Kistengerät noch das halbe Erbe zu Kayhausen (Keyhausen), das Johan Marcksen bewohnt, mit allen Rechten. Ausgenommen sind der Hof, den Henrich Buninge bewohnt, und 2 Stücke Land, die Peter nutzt. Ferner überlässt J. v. Schagen dem Ruwolt zu erblichem Gebrauch die Buden (boden) auf der Kurwick-Straße in Oldenburg (Oldenborch), die jetzt Blome Schnitker bewohnt. Auch will J. v. Schagen der unmündigen Tochter Jutte des Ruwolt bei Erreichen der Volljährigkeit zur Verbesserung des Brautschatzes 200 Ridergulden (gerechnet zu je 12 Schaf und 38 Groten) geben. Sollte die Tochter vorher sterben und andere Kinder vorhanden sein, sollen diese Gelder von J. v. Schagen oder dessen Erben angefordert werden. Nach dem Tode des J. v. Schagen und seiner Frau sollen, wenn keine Erben vorhanden sind, J. Ruwolt und seine Frau deren Erbe antreten.
Zeugen: die genannten Unterhändler.
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