Quellen |
- [S59] Niedersächsisches Landesarchiv Stade, Rep 28 Nr. 273.
2) Elisabeth von der Hude, Witwe des Johann von Bardenfleth zu Rechtebe in Osterstade und jetzige Ehefrau des Leutnants Johann Arend von Schade, sowie Johann Arend von der Lieth zu Ritterhude als Vormund für ihre Kinder
(3) Adde von Bardenfleth zu Rechtebe in Osterstade im Amt Hagen, später dessen Erben
Enthält:
Akten der Vorinstanz: Justizkollegium, 1680 - 1683, Adde von Bardenfleth vs. die Witwe und Erben des Johann von Bardenfleth und deren Kurator in pcto Teilung der Güter (5 cm, 209 Bl.)
- [S59] Niedersächsisches Landesarchiv Stade, Rep 28 Nr. 272.
(2) Elisabeth von der Hude, Witwe des Johann von Bardenfleth zu Rechtebe in Osterstade und jetzige Ehefrau des Leutnants Johann Arend von Schade, sowie Johann Arend von der Lieth zu Ritterhude als Vormund für ihre Kinder
(3) Adde von Bardenfleth zu Rechtebe in Osterstade im Amt Hagen, später dessen Erben
(4) Kl.: Lic. Tobias Reimers (A), seit 07.11.1692 Lic. Johann Arnold Benten (A); Dr. Henning Christoph Gerdes (P), seit 02.05.1693 Dr. David Gerdes (P)
Bekl.: Dr. Nicolaus Heinrich Küsel (A), seit 06.06.1696 Elard Meyer (A); Dr. Gottfried Christian Michaelis (P), seit 31.07.1700 Dr. Christoph Gröning (P)
(5) Appellationis
Auseinandersetzung um die Teilung der Güter: Streitig war die Teilung des Bardenflethschen Stammgutes Rechtebe. Bekl., Bruder des verstorbenen Johann von Bardenfleth, behauptete, dass noch keine klare Teilung der Gutsländereien zwischen den Parteien vorgenommen worden sei und Kl. den größeren Teil in Besitz genommen hätten. Das Justizkollegium erkannte am 13.01.1683, dass Bekl. zur Vervollständigung seiner Beweisführung zur Eidesleistung zugelassen werden sollte dahin gehend, dass er seit dem Tod seines Bruders regelmäßig um eine richtige Güterteilung angesucht habe und die Güter bislang zwischen ihnen ungleich verteilt wären. Gleichzeitig wurden Kl. vom Justizkollegium wegen Beeinträchtigung eines Gütetermins zur Kostenübernahme verurteilt. Kl. appellierten gegen beide Urteile, das Tribunal nahm den Prozess am 07.09.1683 an und erkannte am 04.05.1685, dass Bekl. keinen ausreichenden Beweis vorgelegt habe und somit zum Eid nicht zugelassen werden solle, dass es ihm jedoch frei stehe, falls er eine übermäßige Benachteiligung oder Ungleichheit belegen könne, dies binnen Rechtsfrist einzubringen; und dass Kl. schuldig seien, hinsichtlich der Befreiung von der Kostenübernahme entsprechende Dokumente vorzulegen. Nach Beweislegung erkannteLaufzeit 19.04.1683 - 09.08.1700Enthält das Tribunal am 07.07.1690, dass Bekl. die Ungleichheit ausreichend bewiesen habe; diese sei dadurch aufzuheben, dass Kl. entweder Bekl. "in Güte" Genugtuung leisten oder eine andere "gleichdurchgehende" Teilung vor unparteiischen, verständigen Schiedsleuten vornehmen müssten. Nach langjährigen vergeblichen Versuchen um Beilegung des Streits wurde am 04.08.1700 erneut eine Kommission einberufen, mit dem Auftrag, eine Vereinigung der Parteien zu erreichen und von ihrer Tätigkeit dem Tribunal zu berichten. Weiteres ist nicht überliefert.
(6) 1. Justizkollegium 1680 - 1683
2. Tribunal 1683 - 1700
(7) von Notar Johann Daniel Christiani am 20.01.1683 aufgenommenes Appellationsinstrument (prod. am 25.06.1683), mit Libell und Anlagen: Urteile des Justizkollegiums vom 21.06. und 11.07.1681 sowie 13.01.1683; Prozessvollmachten der Kl. für Dr. Henning Christoph Gerdes vom 02.06.1683 und des Bekl. für Dr. Gottfried Christian Michaelis vom 02.07.1683; Protokoll der Zeugenvernehmung vom 31.08.1685; Vergleich zwischen den Brüdern Adde und Johann von Bardenfleth vom 30.05.1667; Ernennung der Schiedsleute vom 09.09.1691; Kommissionsprotokoll zur Vollstreckung der Sache vom 08./09.03.1692; Attestat der Bauerschaft Rechtebe vom 29.06.1667; "Aufsatz" über die Teilung der Bardenflethschen Länderei, 1667
Nebenprozesse: Mandata de solvendo - Prokurator Dr. Gerdes vs. die Kl., 1690 - 1694; Prokurator Dr. Michaelis vs. Bekl., 1692
(8) 391 Bl.
Laufzeit: (1667 - 1683) 19.04.1683 - 09.08.1700
- [S15] Genealogie Schade, Hugo Kemkes, Josef Mählmann, (Oldenburgische Gesellschaft für Familienkunde), 173.
Laut Max von Spießen soll er mit Swana Elisabeth von Hüntell vom Gut Hamm bei Haselünne verheiratet gewesen sein.
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