Oldenburgischer Adel

Adelsfamilien im Herzogtum Oldenburg

von Schagen, Stephanie

von Schagen, Stephanie

weiblich errechnet 1536 - nach 1562  (26 Jahre)

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  • Name von Schagen, Stephanie 
    • Der Ehemann wird hier nicht mehr erwähnt, da er keinen weiteren Bezug zu Oldenburg hatte. G.J.
    Geboren errechnet 1536  Gut Norberding, Bakum, VEC, NI, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Getauft errechnet 1536  Bakum, VEC, NI, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Geschlecht weiblich 
    Stand Adel 
    Eigen, Lehen, Besitz 16 Apr 1562  [1
    Religion RK 
    Gestorben nach 12 Okt 1562  Gut Darfeld, Rosendahl, COE, NW, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Begraben nach 12 Okt 1562  Rosendahl, COE, NW, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort 
    Personen-Kennung I978  Oldenburger Adel
    Zuletzt bearbeitet am 31 Aug 2021 

    Vater von Schagen, Rudolf,   geb. um 1501, Gut Norberding, Bakum, VEC, NI, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. 1582, Gut Norberding, Bakum, VEC, NI, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 81 Jahre) 
    Mutter von Schwege, Friederike,   geb. um 1510, Gut Schwege, Bohmte, OS, NI, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort,   gest. nach 26 Aug 1558, Gut Norberding, Bakum, VEC, NI, D Suche alle Personen mit Ereignissen an diesem Ort  (Alter 48 Jahre) 
    Verheiratet errechnet 1535 
    Familien-Kennung F323  Familienblatt  |  Familientafel

  • Ereignis-Karte
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    Pin-Bedeutungen  : Adresse       : Ortsteil       : Ort       : Region       : (Bundes-)Staat/-Land       : Land       : Nicht festgelegt

  • Quellen 
    1. [S113] Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., (https://www.archive.nrw.de), Ass.Uk / Assen, Urkunden, Nr. Ass.Uk - 1324.
      Ehevertrag zwischen Albert Clever und Steffanina von Schagen, Tochter des Rudolph von Schagen. Rudolph gibt seiner Tochter als Brautschatz 1000 Joachimstaler, davon ist die Hälfte bei der Zubringung der Braut zu zahlen, die andere Hälfte ein Jahr danach. Sollte Stephania während dieser Zeit sterben, ist ihr Vater zur Zahlung der zweiten Hälfte nicht verpflichtet. Clever hingegen bleibt im Besitz der ersten Hälfte. Sollte Stephanina, nachdem der Brautschatz ganz ausgezahlt ist, ohne Leibeserben sterben, hat Clever ihren Erben 500 Taler und dasjenige, was sie ihm zugebracht hat, zurückzugeben. Stirbt Clever vor Steffanina ohne Leibeserben, bleibt Steffanina in Clevers Gütern so lange sitzen, bis sie ihren Brautschatz und 500 Taler als Wiederkehr erhalten hat. Stirbt Clever vor Steffanina mit Hinterlassung von Kindern, bleibt Steffanina in allen Gütern sitzen, aus denen sie sich und die Kinder erhalten soll. Sollte sich dann eines ihrer Kinder auf die Güter verheiraten, soll sie ihren Brautschatz, 500 Taler, alle frauliche Gerechtigkeit, Mußteil, Morgengabe erhalten und mit einer Leibzucht und einer Behausung nach Gewohnheit des Stiftes Münster versorgt werden. Als Morgengabe hat Clever seiner Braut das Erbe Weerlandt im Kirchspiel Albersloh (Albschloe) zugewiesen. Wenn bei der Heimbringung der Braut die ersten 500 Taler gezahlt sind, soll die Braut ihren Verzicht auf die elterlichen Güter tun. Auf Clevers Seite zeugen Alhart Aspelcamp, Drost zu Limburg (Lympurg), und sein Schwager Joist von Werne, auf Schagens Seite Herr Johann Smeising, Domdechant, und Herr Curth Ketteler, Senior und Domküster zu Osnabrück. Albert Clever, Rudolph von Schagen und die Zeugen siegeln. Geschehen in "sanct Pawels kirch bei dem thumb bynnen Osnabrugk".